Rechtsanwaltkanzlei Kutschke




















Mit dem Betrieb eines Gewerbes stellt das Deutsche Recht besondere Anforderungen an den Gewerbetreibenden und die Art und Ausführung seines Gewerbes.

Während der Gründung eines Gewerbebetriebes helfe ich Ihnen unter anderem in Fragen der Gewerbeanmeldung, der persönlichen Zulassungsvoraussetzungen und bei der Abwehr behördlicher Auflagen.

Regelmäßig berate ich meine Mandantschaft in gewerberechtlichen Bußgeld- und Strafverfahren. Für die Verteidigung in diesen Angelegenheiten hat sich eine frühzeitige Beauftragung bewährt, um der Verfestigung negativer Behördenentscheidungen entgegenzuwirken.

Besonderes Augenmerk richte ich auf die wirtschaftlichen Ziele meiner Mandantschaft und ziehe die Randbereiche, wie das Baurecht und Subventionsrecht in die Bearbeitung des Falles mit ein.

Ich berate überdies zu allen rechtlichen Problemen Ihres Gewerbebetriebes mit den berliner und brandenburger Verwaltungsbehörden insbesondere dem Gewerbeamt, dem Gewerbeaufsichtsamt, dem Ordnungsamt, der Brandschutzbehörde, dem Amt für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik, der Eichbehörde, dem Bauamt, dem Veterinäramt und der Polizei.

Meine Schwerpunkte liegen hierbei im Hygiene- und Lebensmittelrecht, dem Gaststättenrecht, dem Preisauszeichnungsrecht, dem Baunutzungsrecht sowie dem Import- und Zollrecht.